Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß (u.a. Sonderberater des Anklägers am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zum Verbrechen der Aggression. (jf)) sieht im amerikanischen Vorgehen gegen Venezuela einen klaren Verstoß gegen des Völkerrecht. (Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger vom 8.1.2026).
Die jüngste Sitzung des UN-Sicherheitsrats zum Fall Venezuela am Montag nannte der Völkerrechtler „gespenstisch“. Der Vertreter der USA habe „nicht einmal den Versuch einer völkerrechtlichen Begründung für das Vorgehen seines Staates unternommen. Stattdessen war er mit schnellem Schritt auf der abschüssigen Bahn von der Rechtswidrigkeit zur Rechtlosigkeit unterwegs. Es war schlimm, das zu erleben.“
Auf die Interviewfrage: Kann Europa im Bermuda-Dreieck der Großmachtinteressen mit einem solchen Signal überhaupt etwas ausrichten? antwortete er u.a.:
„Europa wäre für sich genommen mit der Rolle als Hüter der Völkerrechtsordnung anstelle der Vereinigten Staaten überfordert. Aber Europa wäre gar nicht allein. Es wäre auch am Montag im Sicherheitsrat – von China ganz abgesehen – nicht allein gewesen: Die bündnisfreien Staaten etwa, das sind weit mehr als 100, sind dort mit einem sehr klaren Bekenntnis zum völkerrechtlichen Gewaltverbot aufgetreten. Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko und nicht zuletzt auch Südafrika, allesamt wichtige Vertreter des „Globalen Südens“, sind den Vereinigten Staaten mit Nachdruck und mit Mut entgegengetreten. ((…)) Das wäre vernommen worden – sowohl im „Globalen Süden“ als auch in Amerika und in China.“
Den Kommentar von Bundeskanzler Merz, die Lage sei völkerrechtlich komplex, nannte Kreß „ein fadenscheiniges Ausweichmanöver“, unter dem Deutschlands internationale Glaubwürdigkeit leide.
Ausführlicher siehe https://www.presseportal.de/pm/66749/6191923
