Am 9.12.2025 trafen sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments und beschlossen weitreichende Änderungen des EU-Lieferkettengesetzes. Der SPIEGEL berichtet:
„Die EU will das europäische Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten abschwächen, noch bevor es angewendet wird. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, dass die Vorgaben nur noch für wenige große Unternehmen gelten sollen, wie beide Seiten in der Nacht mitteilten. Das Parlament und die EU-Mitgliedsländer müssen die Änderung noch genehmigen, normalerweise ist das aber reine Formsache.
Die Vorgaben sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1000 Mitarbeitende und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen.“
Das Lieferketten-Thema bewegt die deutsche und die europäische Politik seit Jahren. Das GWP-Online-Archiv (frei zugänglich) enthält mehrere Beiträge dazu, die die Entwicklung der Diskussion dokumentieren.
Frage: Welche Interessen sind von den Initiativen betroffen, bei denen es eigentlich um ethische Fragen geht? Ein Agenturtext geht auf die Konflikte ein, die im Europäischen Parlament daraus entstehen (Zitat Manfred Weber, EVP):
„…Wir hatten bei der Lieferkettengesetzgebung einen Kompromiss in der Mitte gefunden. Diesem Kompromiss sind große Teile der Sozialdemokraten nicht gefolgt, und er ist im Plenum gescheitert“, sagt EVP-Fraktionschef Manfred Weber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es gibt bis heute keine Erklärung von sozialdemokratischer Seite über das Warum“, kritisiert Weber – und verlangt Antworten.
