Thorsten Winkelmann /Nico Ahles: Nationale Parteienverbote im europäischen Kontext
Ein Parteienverbot stellt ein mehrjähriges und voraussetzungsvolles Verfahren dar, das nur dann eingeleitet werden sollte, wenn sich andere demokratische Instrumente wie Wahlen oder öffentliche Diskurse als unwirksam erwiesen haben. Ein solches Unterfangen wirft einerseits Fragen über das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Demokratie und der Achtung politischer Pluralität auf. Der Beitrag diskutiert dieses Spannungsverhältnis.
https://budrich-journals.de/index.php/gwp/article/view/46260
Im Online-Archiv hierzu ergänzend:
Peter Anders: Sollte die NPD verboten werden? – Ein Simulationsspiel für die Sekundarstufe II zum Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht
Erstmals seit den Verboten der Sozialistischen Reichspartei (SRP) 1952 und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) 1956 ist durch die Anträge aller drei antragsberechtigten Bundesorgane ein Verbotsverfahren nach Art. 21, Abs. 2 des Grundgesetzes gegen die NPD in Gang gekommen. Das laufende Verbotsverfahren bietet für die politische Bildungsarbeit eine Gelegenheit, in eine für alle Demokraten wichtige Diskussion über den Sinn und Zweck des Parteienverbots zu treten. Eine grundsätzliche Frage könnte lauten: Wie viel politische Auseinandersetzung mit antidemokratischen Kräften ist nötig, wann bedarf es der „wehrhaften“ Antwort aller Demokraten, um den Grundkonsens des politischen Gemeinwesens zu wahren und antidemokratischen Bestrebungen eine deutliche Grenze aufzuzeigen? Um mit Schülerinnen und Schülern diese grundsätzlichen, in das aktuelle Verbotsverfahren unmittelbar hineinspielenden Erwägungen zu behandeln, bietet sich die „Sache selbst“ an, nämlich das Verbotsverfahren in (natürlich stark abgekürzter Form) zu simulieren.
https://budrich-journals.de/index.php/gwp/article/view/8454
Edmund Budrich: Streitbare oder naive Demokratie? War es richtig, die NPD nicht zu verbieten?
Der Bundesrat als Vertreter der Länder der Bundesrepublik Deutschland hat 2013 beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) zu verbieten, weil sie verfassungswidrig sei. Das Gericht hat im Januar 2017 zwar die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt, die Partei jedoch nicht verboten. Dies hat zu einer heftigen Kontroverse in der Gesellschaft darüber geführt, wie mit dem Rechtsextremismus umgegangen werden sollte. Die dokumentierten Positionen reflektieren historische, rechtliche, pragmatisch-politische und Gesichtspunkte und solche der politischen Kultur.
https://budrich-journals.de/index.php/gwp/article/view/27442