Das Bundesverfassungsgericht
Die ersten beiden Sätze aus dem Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021:
1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.
2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html
Die SPD
Beschluss des SPD-Präsidiums vom 30.08.2026 POSITIONSPAPIER: Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz
Die Folgen des fortschreitenden Klimawandels sind eine enorme Herausforderung für uns als Gesellschaft und unsere Infrastruktur – vor allem die der Kommunen. Hitze, Dürre, Waldbrände, Starkregen, Hoch- und Niedrigwasser treffen Krankenhäuser, Altenheime, Kitas, Parks, die Kanalisation, den Verkehr. Der Klimawandel und seine Folgen gefährden unsere Gesundheit, unsere Wirtschaftskraft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die zentralen Stellschrauben, um auf längere Sicht die negativen Folgen des Klimawandels zu begrenzen, sind die Verringerung der Emissionen und die Elektrifizierung. Jede Tonne CO2, die wir gar nicht erst freisetzen, hilft uns. Jede Tonne, die wir in die Atmosphäre ausstoßen, wird uns teuer zu stehen kommen. Zugleich sind die Folgen des Klimawandels schon da – und sie treffen die Menschen regional
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Parteispitze/PV_2026/260830_Beschluss_Praesidium_Klima.pdf
CDU
In der Debatte über einen besseren Klima- und Hitzeschutz hat sich der Staatsminister im Kanzleramt, Philipp Amthor, gegen „abstrakte Diskussionen über eine Verfassungsänderung“ gewandt. „Vor einer Diskussion über eine Verfassungsänderung sollte eine Diskussion über eine optimale Nutzung schon bestehender Handlungsmöglichkeiten stehen“, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur dpa.
Er reagierte damit auf einen SPD-Vorstoß, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern. Für eine wirksame Anpassung an die Klimakrise brauche es „eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung, die Prioritäten setzt, Ressourcen bündelt, Abstimmungen intensiviert und schnelles Handeln ermöglicht“, heißt es in einem Papier SPD-geführter Bundesministerien.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/amthor-klimaanpassung-100.html
Wirtschaftsprofessoren (bei Pioneer)
Die SPD will die Klimaanpassung als neue Gemeinschaftsaufgabe in der Verfassung verankern, damit der Bund die Kosten übernimmt. Lars Feld, Professor für Wirtschaftspolitik in Freiburg und ehemaliger Vorsitzender des Sachverständigenrats, hält davon nichts: Für Klimaanlagen in Schulen sind die Kommunen zuständig, sollten dafür also auch zahlen. Der Wettbewerbsforscher Justus Haucap, Professor für Volkswirtschaftslehre in Düsseldorf, nennt den Vorstoß der Sozialdemokraten „völlig fehlgeleitet“.Neubestimmung der Klimapolitik verbindet sich damit nicht.“
https://www.thepioneer.de/originals/feld-und-haucap/podcasts/streit-um-klimaanlagen-und-krustentiere
Wirtschaftspofessorin Claudia Kemfert (Abteilungsleiterin Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im DIW) sagt im August 026 zur Initiative der SPD:
„Die Grundgesetzänderung für Klimaanpassung ist überfällig. Klimaanpassung ist keine freiwillige Schönwetteraufgabe, sondern elementare Daseinsvorsorge. Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Hochwasser verursachen schon heute enorme gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden, und die Kommunen stehen dabei an vorderster Front.
Deshalb brauchen wir endlich eine verlässliche gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern. Einzelne Förderprogramme und kurzfristige Hitzeschutzpakete reichen nicht. Klimaanpassung braucht Planungssicherheit: für mehr Stadtgrün und Verschattung, Entsiegelung, Wassermanagement, Hochwasserschutz und klimaresiliente Infrastruktur.
Wer heute bei der Vorsorge spart, zahlt morgen ein Vielfaches für die Schäden. Und klar ist auch: Anpassung ersetzt keinen Klimaschutz. Je stärker die Erderwärmung voranschreitet, desto schwieriger und teurer wird jede Anpassung. Wir brauchen deshalb beides: konsequenten Klimaschutz und eine dauerhaft finanzierte Klimaanpassung“
https://www.diw.de/de/diw_01.c.1017609.de/eine_grundgesetzaenderung_fuer_klimaanpassung_ist_ueberfaellig.html
