Abkommen über Emissionen
Vor der Weltklimakonferenz trafen sich die Umweltminister der EU, um eine Einigung über die Senkung der Treibhausgasemissionen zu erzielen, die nach der Pariser Konferenz von 2015 verlorenzugehen drohte. So einigte sich die nötige Mehrheit der EU-Staaten darauf, die Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Allerdings dürfen sie sich davon 5 Prozentpunkte über Emissionszertifikate aus Drittstaaten anrechnen lassen – und das bereits ab 2031 statt erst ab 2036. Damit sinkt der Druck auf Wirtschaft und Regierungen, die Transformation hin zu klimafreundlichen Technologien mit mehr Tempo voranzutreiben. Ursprünglich hatte der Entwurf nur 3 Prozentpunkte anrechenbarer Zertifikate vorgesehen, doch unter anderem Polen hatte sogar 10 Prozentpunkte gefordert.
Einen ausführlichen Bericht bietet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter
https://www.rnd.de/politik/klimaschutz-wie-die-eu-ihre-klimaziele-bis-2040-rettet-LWNRO4GTGFGMZHGS5CP5ADWRZU.html
Gutachten des Internationalen Gerichtshofes
Ergänzend kann man das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes zu den Verpflichtungen der Staatengemeinschaft heranziehen. Aus der Tagesschau:
Am Nachmittag hat der Internationale Gerichtshof sein Gutachten zum Thema Klimawandel vorgetragen. Und die Richterinnen und Richter in Den Haag wurden deutlich: Der Klimawandel stelle eine universelle existenzielle Gefahr dar. Die Staatengemeinschaft sei verpflichtet, durch effektive Maßnahmen den menschengemachten Einfluss auf die globale Erwärmung zu begrenzen. Dabei ergebe sich aus der „umfassenden Natur der Bedrohung“ auch eine Pflicht der Staaten zur Zusammenarbeit. Zwar hätten sie ein Ermessen, wie ihr Kampf gegen den Klimawandel ablaufen könne. Aber: Diese Spielräume seien keine „Entschuldigung für eine Nicht-Kooperation“, so der IGH.
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/igh-gutachten-klima-analyse-100.html
