Union und SPD ringen um den Mindestlohn, der im Koalitionsvertrag der (wahrscheinlich) künftigen Regierungsparteien ereinbart ist. Die SPD verzeichnet die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro als klaren Sieg. CDU-Chef und Kanzlerkandidat Friedrich Merz bremst im Interview mit der Bild am Sonntag: „die Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns liege weiterhin bei der Mindestlohnkommission, ein gesetzlicher Automatismus sei nicht verabredet worden. Das Ziel sei erreichbar, aber nicht garantiert.
Im GWP-Internet-Archiv spiegelt sich die Entwicklung zum Thema in zwei aufschlussreichen Beiträgen.
Die Diskussion fand bereits zur Einführung im Jahr 2015 statt.
Zur Frage „Mindestlohn – gut oder schlecht?“ stellte Edmund Budrich in der Ausgabe3-2014 die kontroversen Positionen in der Gesellschaft zusammen:
Die Auseinandersetzung zwischen Parteien und Verbänden in kontroversen Zitaten. Die Diskussion um das Gesetz kreiste um drei entscheidende Kritikpunkte: die angegriffene Tarifautonomie, die Gefährdung besonders kleinerer Unternehmen sowie die drohende Vernichtung von Arbeitsplätzen.
https://doi.org/10.3224/gwp.v63i3.16712
In der Ausgabe 1-2020 zieht Stefan Liebig fünf Jahre nach Einführung des Mindestlohns ein „Zwischenfazit“:
Stefan Liebig, Fünf Jahre Mindestlohn in Deutschland: Ein Zwischenfazit
Auch wenn die Einführung des Mindestlohnes vor nunmehr fünf Jahren die kurzfristigen sozialpolitischen Erwartungen (Erhöhung der Monatseinkommen im unteren Einkommenssegment) nicht erfüllt hat, so verbinden sich damit doch durchaus positive verteilungspolitische Effekte. Ob damit auch ein Beitrag zur Stärkung der normativ evaluativen Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft geleistet wird, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden werden. Gerade der vergleichsweise hohe Anteil Anspruchsberechtigter, die keinen Mindestlohn erhalten und der Umstand, dass das Mindestlohngesetz von betrieblicher Seite auch unterlaufen wird, verweist jedoch darauf, dass es bei den Debatten um den Mindestlohn nicht allein um die Frage gehen kann, ob nun 9,35 Euro oder 12,00 Euro angemessen sind. Um die Zielsetzungen des Mindestlohns tatsächlich weiter umzusetzen gilt es, das Augenmerk noch stärker auch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu richten.
https://doi.org/10.3224/gwp.v69i1.02