Ist es ein Angriff auf die Demokratie oder eine notwendige Maßnahme zum Schutz gegen Spionage? Die heftige Diskussion über dieses Vorhaben der Koalition könnte sich auch in der Arbeit mit Gruppen widerspiegeln:
Nach dem seit 20 Jahren bestehenden Informationsfreiheitsgesetz kann jeder/jede natürliche Person und jede Organisation vom Staat Auskunft zu seinen Entscheidungen oder Maßnahmen fordern. Dieses Recht will die Koalition nun in zweierlei Punkten erheblich einschränken: Organisationen steht das Auskunftsrecht überhaupt nicht mehr zu, und natürliche Personen müssen ein „berechtigtes Interesse“ an der Auskunft nachweisen. Ausgeschlossen sind also z.B. NGOs wie Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)oder die Deutsche Umwelthilfe e.V.
Und das persönliche „berechtigte Interesse“ musste bislang nicht nachgewiesen werden.
Der Gesetzgeber wird sich zu diesem Vorgang erklären müssen. Hier eine erbitterte Stellungnahme der NGO „FragDenStaat!“:
https://fragdenstaat.de/artikel/policy/2026/07/spd-und-union-planen-abschaffung-des-ifg
Abgewogener, aber nicht minder kritisch der Kommentar der FAZ:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/bundesregierung-plant-aenderung-des-informationsfreiheitsgesetz-ifg
Den Zusammenhang mit Demokratie (und mit politischer Bildung) formuliert am deutlichsten die Juristin Anne Brohilker, die als Oberstaatsanwältin die führende Ermittlerin im Cum-Ex-Steuerskandal war:
„Demokratische Teilhabe erschöpft sich nicht im Gang zur Wahlurne. Bürgerinnen und Bürger müssen staatliches Handeln auch zwischen den Wahlterminen verstehen, hinterfragen und kontrollieren können. Auf dieser Basis kann Vertrauen entstehen und wachsen.
Das ist heute wichtiger denn je. Laut dem Deutschland-Monitor 2025 vertrauen nur noch 27% der Befragten dem Bundestag und 31% der Bundesregierung.“
(Das Zitat stammt aus einem Gastbeitrag im Kölner Stadtanzeiger vom 10.7.26)
