Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen „Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe“ vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Erarbeitung des Berichts beauftragt die Bundesregierung jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission.
Jugendberichte gibt es bereits seit den 1960er Jahren. Später wurde geregelt, dass jeder dritte Kinder- und Jugendbericht einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe vermittelt. Der am 19. April 2024 vorgelegte 17. Kinder- und Jugendbericht ist ein solcher Gesamtbericht.
Herunterzuladen unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/17-kinder-und-jugendbericht-244628
Ein Kommentar der Tagesschau:
Vergessen von der Politik
Sicherheit, Vertrauen und Orientierung finden junge Menschen vor allem in ihren Familien, stellt der Kinder- und Jugendbericht fest, der von einer vierzehnköpfigen Expertenkommission erstellt wurde. Einen Generationenkonflikt gebe es dabei offenbar nicht.
Doch die Politik bekommt schlechte Noten. Kinder und Jugendliche fühlen sich oft nicht gehört, sagt Kommissionsvorsitzende Karin Böllert von der Universität Münster: „Junge Menschen empfinden politische Entscheidungsprozesse als intransparent, als jugendfern. Hier würden sie gerne mehr Mitsprachemöglichkeiten haben, verbunden mit verbrieften Rechten auch ihre eigene Lebenssituation mitgestalten zu können.“