Im April 2024 hat die EU ein eigenes Lieferkettengesetz verabschiedet, das zum Teil über das deutsche Gesetz hinausgeht. Die EU-Staaten haben aber gut zwei Jahre Zeit für dessen Umsetzung in nationale Gesetzgebung. Wirtschaftsminister Habeck von den Grünen möchte das geltende deutsche Gesetz für diese Zeit aussetzen, was zu heftigen Diskussionen führt. Unser Beitrag aus dem Online-Archiv zeigt die seinerzeitigen Positionen, die weitgehend auch heute gelten.
In GWP 4-2021 erschien die Kontrovers-Dokumentation Das Lieferkettengesetz. Stehen die Interessen der Wirtschaft und der Verbraucher im Konflikt mit dem Schutz der Menschenrechte und der Umwelt? (https://www.budrich-journals.de/index.php/gwp/article/view/38901/33136)
2013 starben bei einem Fabrikeinsturz in Bangladesch mehr als 1.100 Arbeiterinnen und Arbeiter. Diese Katastrophe war nicht die erste dieser Art. Aber sie gemahnte die (westliche) Welt erneut und auf grausame Weise an die Verantwortlichkeit für die Le-bens- und Arbeitsbedingungen jener Menschen, die in Billiglohnländern gezwungen sind, unter miserablen Bedingungen zu arbeiten. Die zerstörte Fabrik ist immer noch typisch für ganze Produktionsbereiche auf der Südhalbkugel. In der westlichen Welt indes profitierten die Unternehmen wie die Konsumenten von den niedrigen Erzeugerpreisen.
Dass die Globalisierung zu Ungleichgewichten und damit zu Ungerechtigkeiten führen kann, war lange in der Diskussion. Im Jahr 1976 beteiligten sich die Teilnehmerstaaten der OECD an der „Declaration on International Investment and Multinational Enterprises“, die auch die Menschenrechte und insbesondere die Rechte der arbeitenden Menschen einschloss.
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